Cannabis Social Club Nahe e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Mitglieder des Cannabis Social Clubs Nahe e.V.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Cannabis Social Club Nahe e.V., im Folgenden "Verein" genannt, und seinen Mitgliedern.

Durch den Beitritt zum Club erklärt sich das Mitglied mit diesen AGB einverstanden.

§2 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Cannabis Social Club erfolgt freiwillig und ist nur für volljährige Personen (ab 18 Jahren) zulässig.
  2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und kann nur von der betroffenen Person selbst beendet oder gekündigt werden.
  3. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Verein behält sich vor, Bewerbungen abzulehnen, wenn gesetzliche oder betriebliche Gründe dagegen sprechen.
  4. Die Mitgliedschaft wird durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und die Annahme der Mitgliedschaft durch den Verein wirksam.

§3 Rechte und Pflichten des Mitglieds

1. Rechte des Mitglieds

  • Zugang zu den Club-Räumlichkeiten des Cannabis Social Clubs für die Zwecke des Anbaus, der Lagerung und ggf. der Nutzung von Cannabisprodukten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Dies allerdings nur mit vorheriger Absprache mit Club-Personal.
  • Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen und Veranstaltungen des Clubs.
  • Teilnahme an den internen Entscheidungsprozessen, soweit die Satzung des Clubs dies vorsieht.

2. Pflichten des Mitglieds

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, die für den Anbau, die Lagerung und den Konsum von Cannabisprodukten gemäß dem Cannabisgesetz (KCanG) und anderen relevanten Gesetzen gelten.
  • Verpflichtung zur Respektierung des Sicherheits- und Hygienekonzepts des Clubs.
  • Keine Weitergabe oder Veräußern von Cannabisprodukten an Dritte außerhalb des Rahmens des Clubs.
  • Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung des Clubs zu beachten und Anweisungen des Clubpersonals Folge zu leisten.
  • Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der festgelegten Höhe und zum festgelegten Zeitpunkt.

Alle Vorstandsmitglieder sind mit dem Unterzeichnen dieser Satzung vollwertige Mitglieder dieses Vereins.

§4 Mitgliedsbeitrag und Zahlung

  • Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags wird in der Satzung des Vereins festgelegt und beträgt derzeit 35€ pro Jahr. Der Beitrag ist monatlich im voraus zu zahlen.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
  • Der Verein kann die Höhe des Mitgliedsbeitrags im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den finanziellen Erfordernissen des Vereins anpassen. Eine solche Anpassung wird den Mitgliedern mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

§5 Anbau und Konsum von Cannabis

  • Der Verein stellt den Mitgliedern Cannabisprodukte ausschließlich für den Eigenbedarf und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.
  • Konsum von Cannabis ist in auf dem gesamten Grundstück der Anbauvereinigung sowie in 200m Sichtweite nicht gestattet.
  • Es ist unzulässig, Cannabisprodukte aus dem Club zu entnehmen oder anderweitg zu veräußern.
  • Der Verein behält sich das Recht vor, den Konsum auf den Club-Räumlichkeiten zu reglementieren und bei Verstößen gegen diese Regelungen die Mitgliedschaft zu kündigen.

§6 Sicherheit und Hygiene

  • Das Mitglied verpflichtet sich, alle vom Verein festgelegten Sicherheits- und Hygieneregeln zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf den Anbau und die Lagerung von Cannabisprodukten.
  • Der Verein behält sich vor, jederzeit Kontrollen zur Einhaltung dieser Vorschriften durchzuführen. Mitglieder haben die Verpflichtung, mit den Kontrollen koopertiv zusammenzuarbeiten.

§7 Haftung

  • Der Verein haftet nicht für Schäden, die durch den Konsum oder die Nutzung von Cannabisprodukten entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vereins vorliegt.
  • Der Verein übernimmt keine Garantie für die Qualität oder Reinheit der Cannabisprodukte, die den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt, jedoch kann der Verein keine Haftung für etwaige gesundheitliche Risiken oder Nebenwirkungen übernehmen, die durch den Konsum entstehen.
  • Der Verein gewährt keine Rücknahme von Produkten, auch nicht im Fall von Mängeln oder Unzufriedenheit. Es obliegt dem Mitglied, sich vor dem Erwerb über die Qualität der Produkte zu informieren.
  • Mitglieder haften für eigene Schäden oder Schäden, die sie durch Verstöße gegen die AGB oder die Hausordnung verursachen.
  • Der Verein haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen der Mitglieder.

§8 Beendigung der Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied schriflich gekündigt werden. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nicht.

    2. Der Verein kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn:

  • Das Mitglied gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
  • Das Mitglied wiederholt gegen die Hausordnung oder die Sicherheitsvorgaben des Vereins verstößt.
  • Ein anderes wichtiges Kündigungsrecht nach deutschem Recht vorliegt.

    3. Bei fruchtlosen Mahnungen (z. B. bei Zahlungsverzug) kann der Verein die Mitgliedschaft fristlos kündigen.

§ Datenschutz

  • Der Verein verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Mitglieder nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich für interne Vereinszwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Vereins enthalten.

§ 10 Änderungen der AGB

  • Der Verein behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die Mitglieder werden über wesentliche Änderungen per E-Mail oder in schriftlicher Form informiert.
  • Änderungen treten mit der Zustimmung des Mitglieds oder nach Ablauf einer angemessenen Frist in Kraft.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vereins.

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Die Mitgliederanzahl ist auf 500 Personen limitiert.
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