Cannabis Social Club Nahe e.V.

LIZENZIERT

Willkommen in unserer Anbauvereinigung

Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz (KCanG) in Kraft und hat den privaten Besitz, den Anbau und den Konsum von Cannabis unter bestimmten Richtlinien legalisiert. Die Grundlage für die Anbauvereinigungen wurde damit geschaffen.

Ab 01.07.2024 konnten wir den Antrag für unsere Anbauvereinigung stellen und nachdem wir alle Auflagen erfüllt haben, hat uns das Landeslabor Schleswig-Holstein die Lizenz erteilt.

Im September 2025 haben wir mit dem Anbau begonnen. Die erste Abgabe an die Mitglieder, erfolgt Ende des Jahres 2025.

Anmeldeformular

Der Verein

Im Cannabis Social Club Nahe e.V. streben wir einen gemeinschaftlichen Anbau an, der auf gemeinsame Werte wie Qualität, Nachhaltigkeit und Transparenz basiert.

Der Zweck der Anbaugemeinschaft ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an unsere Mitglieder zum Eigenkonsum.

Dies betrifft ebenfalls die Weitergabe von unserem aus gemeinschaftlichem Eigenbau gewonnenen Vermehrungsmaterials.

Hierbei ist es uns sehr wichtig unseren Mitgliedern den verantwortungsbewussten Umgang und Konsum von Cannabis zu vermitteln.

Prävention und Jugendschutz ist uns ein großes Anliegen

Durch umfangreiche Aufklärung möchten wir dazu beitragen, dass Cannabis die Aufmerksamkeit erhält, die für einen sicheren Umgang wichtig ist.

Durch regelmäßige Workshops und Gespräche erhalten unsere Mitglieder die Möglichkeit sich über alle Fragen zum Thema Cannabis zu informieren.

Unsere Präventionsbeauftragte informiert die Mitglieder über Risiken des Cannabiskonsum und unterstützt Maßnahmen zur Suchtprävention.

Durch den täglichen Austausch mit den Mitgliedern im gemeinschaftlichen Anbau, werden zu aktuellen Sorten, Terpenprofilen, Trichome und deren Eigenschaften, Stärke und Aufbau der Cannabinoide sowie weiteren wichtigen Merkmalen der Pflanze aufgeklärt. In diesem Zusammenhang erhalten die Mitglieder umfangreiche Informationen über mögliche Wirkungen, die eine Sorte erzielen kann. Die Aufklärung über die unterschiedlichen Wirkungsweisen, wie z.B. beruhigend, anregend oder schlaffördernd sowie auch deren eventuellen negativen Effekte sind wichtige präventive Maßnahmen, die bei uns täglich stattfinden.

Wir schaffen mit unserer Anbauvereinigung einen kontrollierten Rahmen für den gemeinschaftlichen Anbau und die gemeinschaftliche Versorgung von Mitgliedern mit Cannabis und leisten hiermit einen Beitrag , um Missbrauch zu verhindern und den Gesundheits- und Jugendschutz zu wahren.

FAQ’s - Die wichtigsten Antworten

Ab wann kann ich Cannabis im Verein erwerben?

Nachdem wir unsere Erlaubnis erhalten haben und mit dem Anbau beginnen können.
Die erste Ernte wird es voraussichtlich Anfang 2025 geben

Wie viele Pflanzen und Cannabis darf ich besitzen?

Jeder volljährige Bürger darf seit dem 01.04.2024 drei Pflanzen zu Hause haben. Auf der Straße darf man 25g Cannabis bei sich haben.

Darf ich mir die Pflanzen mit jemandem teilen?

Nein das ist nicht erlaubt. Auch in einer WG müssen alle Pflanzen dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet sein.
Auch den Joint darf man sich nicht teilen.

Wieviel Cannabis darf ich im Monat beziehen?

Für heranwachsende Mitglieder einer Anbauvereinigung zwischen 18 und 21 Jahren beträgt die monatlichen Höchstabgabemenge
30 Gramm. Mitglieder ab 21 Jahren erhalten maximal 50 Gramm pro Monat. Für alle gilt die maximale Abgabemenge von 25 Gramm pro Tag.

Was kostet ein Gramm Cannabis?

Der Preis wird bei circa. 6 – 7 € pro Gramm liegen

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt €35,- pro Monat; €420,- pro Jahr. Tritt ein Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres ein, so ist der Beitrag anteilig zu bezahlen. Fördermitglieder zahlen €10,- pro Monat; €120,- pro Jahr. Eine Mitgliedschaft muss für mindestens 3 Monate abgeschlossen werden.

Wo befindet sich die Anbauvereinigung / der CSC Nahe e.V.

Der Verein befindet sich in Nahe/Schleswig-Holstein.

Wo ist der Konsum von Cannabis verboten?

Im Beisein von Minderjährigen ist das Kiffen verboten sowie im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, öffentliche Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7-20Uhr. Auch in Cannabisclubs und in ihrer unmittelbaren Nähe darf nicht gekifft werden.

Anmelden

Die Mitgliederanzahl ist auf 500 Personen limitiert.
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